Arbeitseinsätze beim Angelverein Lahr-Kinzigtal e.V.
Grundsätzlich sind von jedem aktiven Mitglied ab dem
16. Lebensjahr 10 Arbeitsdienststunden pro Jahr zu leisten!
Werden die Arbeitsdienststunden nicht geleistet, so wird
eine Ausgleichszahlung in Höhe von 200,- € pro Mitglied fällig, die unaufgefordert bis spätestens 31.Dezember des endenden Geschäftsjahres mit dem Bemerkungstext
„Nicht geleistete Arbeitsstunden“ und der Mitgliedsnummer
auf das Konto des AV Lahr-Kinzigtal e.V. zu überweisen ist!
Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr müssen keine Arbeitsdienststunden mehr geleistet werden!
Wer an Arbeitseinsätzen teilnehmen möchte muss dies durch senden einer E-Mail oder einem Telefonanruf an den jeweiligen Leiter des Arbeitseinsatzes anmelden.
Achtung!
Diese Anmeldung ist bindend, das heißt bei Verhinderung muss das Mitglied für Ersatz sorgen!
Näheres zu den einzelnen Arbeitseinsätzen findest du
im Terminkalender,