Aktuelles - 2025
Angeln am Knoblochsee - 19. und 20.04.2025
Liebe Mitglieder,
der Knoblosee ist am Freitag (18.04.2025) und Samstag (19.04.2025) zum Angeln für alle Mitglieder geöffnet.
Am Sonntag den 20.04.2025 ist der Knoblochsee hingegen geschlossen (hier gab es leider einen kleinen Fehler im Terminplan).
Fahren am Rhein
Befahren des Leinpfades
Bei der Befahrung des Leinpfades sind folgende Punkte zu beachten:
Die Ausnahmegenehmigung des WSA für die Befahrung des Leinpfads entsprechend der Rheinpachtlose 35 und 36 umfasst den Rhein-km 254,102 bis 260,680.
Laut Pachtvertrag für das Rheinlos 36 bezieht sich der zur Angelfischerei berechtigte Gewässerabschnitt von Rhein-km 256,500 bis 260,970 (ehemalige Rheinbrücke Kappel-Rhinau).
Eine Befahrung von Norden (Rheinfähre/Tabac) bis auf Höhe der Innenrheinmündung/See am Rheinseitendamm ist mit der Ausnahmegenehmigung des WSA und nach NSG-VO nicht zulässig. Diese Informationen decken sich mit den Angaben des WSA und der Gemeinde Rhinau.
Beim Befahren des Leinpfades ist unbedingt die Ausnahmegenehmigung mitzuführen und gut sichtbar im Auto zu plazieren. Bei Fahrzeuge die ohne Ausnahmegenehmigung angetroffen werden erhält der Fahrzeughalter eine Anzeige.
Besonderheiten im Zusamenhang mit Pegelständen:
Bitte informieren Sie sich vor Betreten des Gebietes über den aktuellen Pegelstand.
Über die HVZ BW: HVZ Pegelkarte https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/map_peg.html und die App „meine Pegel“ können Pegeldaten abgerufen werden. Innerhalb der App sind auch „Alarm-Einstellungen“ möglich.
Für das NSG Taubergießen sind folgende Pegel relevant:
- Rheinpegel „Hauenstein“, Basel: 7,70 m
- Leopoldskanal, Riegel: 1,40 m
Bei diesen Pegelständen wird das Schutzgebiet seitens der Ortspolizeibehörden nach aktuellem Kenntnisstand gesperrt. Dies erfolgt ohne Vorlaufzeit bzw. Warnung. Danach ist ein Ausfahren aus dem entsprechenden Gebiet nicht mehr möglich bzw. es muss die zuständige Rangerin informiert werden.
Cosima Zeller
Schutzgebietsbetreuerin Taubergießen
Referat 56 – Naturschutz und Landschaftspflege
Rheinstraße 40, 77966 Kappel-Grafenhausen
Mobil: (+49) 172 1711371
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Wichtige Vorschriften und Einschränkungen beim Angeln im Naturschutzgebiet am Rhein
Maßnahme des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg/Freiburg
Das Regierungspräsidium Baden-Württemberg/Freiburg plant eine Maßnahme mit dem Ziel einer ökologische Aufwertung des Rheins und seiner Auen zwischen der Ile de Rhinau und dem Naturschutzgebiet Taubergießen.
Dabei kann es temporär zu Einschränkungen für uns Anglern kommen. Erste Informationen finden Sie hier:
Weitere Informationen folgen später.
Neu1-25_einzel.pdf
PDF-Dokument [2.7 MB]
Ausgabe der Ringkarten
Liebe Mitglieder,
Die Ringkarten können im FW-Angelshop in 77955 Ettenheim, Winefeldstraße 14, abgeholt werden.
Achtung:
Ringkarten werden nur ausgegeben gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeins und an die Mitglieder die, die alte Ringkarte zurückgesendet haben
Pressemitteilung des Angelvereins Lahr-Kinzigtal e.V. zur Jahreshauptversammlung:
Am 15. Februar fand im „Haus am See“ der Fischzucht Riegger in Ettenheim die Jahresmitgliederversammlung des Angelvereins Lahr-Kinzigtal e.V. statt. Anwesend waren über 90 der insgesamt 357 Mitglieder.
Für die Neuwahl des Vorstands traten der langjährige Vereinsvorsitzende Gérard Arnold aus Haslach und der langjährige Jugendwart Siegmund Wöhrle aus Gutach aus Alters- und gesundheitlichen Gründen nicht mehr an. Neu gewählt wurden für den Vereinsvorsitz: Dieter Wagner aus Gengenbach und als Jugendwart: Alexander Ledig aus Lahr.
Die übrigen Vorstandsmitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt: Ralf Gfrörer, Lahr (2. Vorsitzender), Jens-Peter Bick, Kippenheim (Kassenwart), Adrian Burger, Lahr (Schriftführer), Christian Schuler, Lahr (Gewässerwart).
Das Mitglied Heinz Schrempp aus Lahr wurde für 50 Jahre Mitgliedschaft geehrt.
Georg Riegger, Ehrenpräsident des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg, überreichte die Ehrenurkunden des Verbandes an Gérard Arnold und Siegmund Wöhrle.
Der Verein zählt inzwischen über 30 Jungmitglieder, was nicht zuletzt auf die regelmäßige Teilnahme des Vereins an den Kinderferienprogrammen der Städte Lahr und Haslach zurückzuführen ist.
3. Rundschreiben mit der Einladung zur Mitgliederversammlung 2025
Liebe Mitglieder,
das 3te Rundschreiben für das Jahr 2024, welches auch die Einladung zur Mitgliederversammlung 2025 enthält, findet ihr hier.